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Krankenfahrt-Genehmigung: Wann die Krankenkasse vorher zustimmen muss
Eine Krankenfahrt-Genehmigung brauchen Ihre Fahrgäste vor allem bei Fahrten zur ambulanten Behandlung. Die zahlt die Kasse nur in festgelegten Ausnahmefällen und nur mit vorheriger Genehmigung. Fahrten zur stationären Behandlung und Rettungsfahrten sind ohne vorherige Genehmigung möglich. Für Menschen mit bestimmten Merkzeichen oder Pflegegraden gilt die Genehmigung bei Taxi- und Mietwagenfahrten sogar automatisch als erteilt.
Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Die Kasse zahlt Fahrten nur aus zwingenden medizinischen Gründen und nur mit Verordnung, zum Beispiel durch eine Ärztin oder einen Arzt.
- Ohne vorherige Genehmigung: Fahrten zur stationären, vor- und nachstationären Behandlung, zu stationsersetzenden ambulanten Operationen und Rettungsfahrten.
- Ambulante Fahrten zahlt die Kasse nur in Ausnahmefällen und nur mit vorheriger Genehmigung. Die Genehmigung gilt als erteilt bei Taxi- und Mietwagenfahrten: Merkzeichen aG, Bl oder H, Pflegegrad 4 oder 5, Pflegegrad 3 mit dauerhaft eingeschränkter Mobilität. Für den Krankentransportwagen bleibt die Genehmigung nötig.
- Bei Dialyse oder Strahlen- und Chemotherapie ist eine vorherige Genehmigung nötig, außer es liegt zusätzlich ein Merkzeichen oder passender Pflegegrad vor (Taxi oder Mietwagen).
- Die Zuzahlung beträgt 10 % der Kosten, mindestens 5 € und höchstens 10 € je Fahrt, aber nie mehr als die Fahrt kostet.
Inhalt dieses Artikels
Wann zahlt die Kasse überhaupt?
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt Fahrkosten nur, wenn die Fahrt mit einer Leistung der Kasse zusammenhängt und aus zwingenden medizinischen Gründen nötig ist (§ 60 Abs. 1 SGB V). Welches Fahrzeug passt, richtet sich nach dem medizinischen Bedarf im Einzelfall.
Die Einzelheiten regelt die Krankentransport-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Sie legt fest, wann eine Krankenbeförderung verordnet werden darf. Keine Kassenleistung sind zum Beispiel Fahrten, um Befunde zu erfragen, Verordnungen abzuholen oder Termine abzustimmen.
Krankenfahrt-Genehmigung: Wann sie nötig ist
Ob eine Krankenfahrt-Genehmigung nötig ist, hängt vor allem davon ab, wohin die Fahrt geht.
| Fahrt | Vorherige Genehmigung der Kasse? |
|---|---|
| Zur stationären Behandlung | Nein |
| Zur vor- oder nachstationären Behandlung | Nein |
| Zu einer stationsersetzenden ambulanten Operation | Nein |
| Rettungsfahrt zum Krankenhaus | Nein |
| Zur ambulanten Behandlung | Nur in Ausnahmefällen (siehe unten), dann mit vorheriger Genehmigung |
Fahrten zur ambulanten Behandlung zahlt die Kasse nur in besonderen Ausnahmefällen, die der Gemeinsame Bundesausschuss festlegt, und nur nach vorheriger Genehmigung (§ 60 Abs. 1 SGB V). Für Taxi und Mietwagen sind das vor allem die zwei Gruppen in den nächsten Abschnitten, daneben gibt es vergleichbare Einzelfälle. Krankentransporte im Krankentransportwagen zur ambulanten Behandlung brauchen ebenfalls eine vorherige Genehmigung.
Wann die Genehmigung als erteilt gilt
Für bestimmte Fahrgäste gilt die Genehmigung für ambulante Krankenfahrten mit Taxi oder Mietwagen automatisch als erteilt (§ 60 Abs. 1 SGB V und Krankentransport-Richtlinie). Das betrifft Menschen mit:
- einem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG, Bl oder H,
- Pflegegrad 4 oder 5,
- Pflegegrad 3, wenn die Mobilität dauerhaft eingeschränkt ist.
Wichtig: Laut Gemeinsamem Bundesausschuss gilt diese Erleichterung für Fahrten mit Taxi oder Mietwagen. Ist wegen fachlicher Betreuung oder Lagerung ein Krankentransportwagen nötig, braucht es auch in diesen Fällen eine Genehmigung.
Dialyse, Strahlen- und Chemotherapie
Die Krankentransport-Richtlinie kennt einen weiteren Ausnahmefall: Behandlungen, die über längere Zeit sehr häufig nötig sind. Beispiele sind Dialyse sowie Strahlen- oder Chemotherapie bei Krebs. Außerdem muss die Beförderung wegen der Erkrankung nötig sein, um Schaden an Leib und Leben zu vermeiden.
In diesen Fällen ist eine vorherige Genehmigung der Kasse nötig. Das gilt nicht, wenn zusätzlich Merkzeichen aG, Bl oder H bzw. ein passender Pflegegrad vorliegt und die Fahrt mit Taxi oder Mietwagen erfolgt. Andere vergleichbare Fälle können Versicherte im Einzelfall bei ihrer Kasse beantragen.
Zuzahlung
Versicherte zahlen je Fahrt 10 % der Kosten zu, mindestens 5 € und höchstens 10 €. Die Zuzahlung ist nie höher als die Kosten der Fahrt selbst (§ 61 SGB V). Den Rest der Kosten übernimmt die Kasse, wenn die Fahrt verordnet und, falls nötig, genehmigt ist.
Fahrtanfragen rund um die Uhr annehmen
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Was Sie schon am Telefon klären sollten
Viele Probleme bei der Abrechnung entstehen schon bei der Annahme der Fahrt. Diese Punkte sollten Sie bei jeder Bestellung abfragen:
- Gibt es eine Verordnung? Ohne Verordnung zahlt die Kasse nicht. Nachträglich darf sie nur in Ausnahmefällen ausgestellt werden, vor allem im Notfall.
- Wohin geht die Fahrt? Ambulante Behandlung, stationäre Aufnahme oder Entlassung?
- Liegt eine Genehmigung vor? Bei ambulanten Fahrten: Genehmigung der Kasse oder, bei Taxi und Mietwagen, Merkzeichen aG, Bl oder H bzw. ein passender Pflegegrad? Für Fahrten im Krankentransportwagen zur ambulanten Behandlung braucht es immer eine vorherige Genehmigung, auch bei Merkzeichen oder Pflegegrad.
- Welche Transportart ist nötig? Sitzend, im Rollstuhl oder mit Tragestuhl. Danach richtet sich das passende Fahrzeug.
- Wer ist die Krankenkasse? Das brauchen Sie später für die Abrechnung.
Passt etwas nicht, sagen Sie es der Anruferin oder dem Anrufer sofort. Dann bleibt Zeit, die Genehmigung noch vor der Fahrt einzuholen.
Häufige Fragen
Wer beantragt die Genehmigung einer Krankenfahrt?
In der Regel legt die oder der Versicherte die Verordnung bei der Krankenkasse vor und beantragt so die Genehmigung. Fahrdienste können dabei unterstützen, die Entscheidung trifft aber die Kasse.
Brauchen Fahrten ins Krankenhaus eine Genehmigung?
Nicht für Fahrten zur stationären, vor- oder nachstationären Behandlung, zu einer stationsersetzenden ambulanten Operation und für Rettungsfahrten. Für ambulante Behandlungen im Krankenhaus gelten die Regeln für ambulante Fahrten. Eine Verordnung ist immer nötig. Nachträglich geht das nur in Ausnahmefällen, vor allem im Notfall.
Gilt Pflegegrad 3 immer als Genehmigung?
Nein. Bei Pflegegrad 3 gilt die Genehmigung nur als erteilt, wenn die Mobilität dauerhaft eingeschränkt ist. Bei Pflegegrad 4 oder 5 gilt sie ohne diese Bedingung. Beides gilt für Fahrten mit Taxi oder Mietwagen.
Wie hoch ist die Zuzahlung bei Krankenfahrten?
10 % der Fahrtkosten, mindestens 5 € und höchstens 10 € je Fahrt, aber nie mehr als die Fahrt kostet.
Braucht man für Dialysefahrten eine Genehmigung?
Ja. Dialyse zählt zu den hochfrequenten Behandlungen, deren Fahrten vorher von der Kasse genehmigt werden müssen. Ausnahme: Es liegt zusätzlich Merkzeichen aG, Bl oder H bzw. ein passender Pflegegrad vor und die Fahrt erfolgt mit Taxi oder Mietwagen.
Quellen
- § 60 SGB V – Fahrkosten (Stand: November 2026)
- § 61 SGB V – Zuzahlungen (Stand: November 2026)
- Gemeinsamer Bundesausschuss: Krankenbeförderung (Stand: November 2026)
- Krankentransport-Richtlinie (in Kraft seit 6. August 2025) (Stand: November 2026)
- Krankentransport-Richtlinie, Richtlinientext (PDF) (Stand: November 2026)
Hinweis: Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Einzelheiten können je nach Krankenkasse und Vertrag abweichen. Stand: November 2026.
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